Es steht für uns ausser Frage, dass Sicherheit und Wohlergehen aller Menschen in der Produktions- und Lieferkette sowie der Schutz der Umwelt höchste Priorität haben und Grundlage unseres Selbverständnisses von Arbeit sind. Fairer und ökologisch bewußter Handel ist das Modell eines sozial und ökologisch verträglichen Handels, bei dem alle Handelsschritte von den Produzenten bis hin zu den Verbrauchern auch unter ethischen Gesichtspunkten (´fair´ im Sinne von gerecht) betrachtet, geachtet und gefördert werden. Die Fair Wear Foundation (FWF) fördert faire Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie weltweit. Unser Textillieferant hat den FWF Kodex für Arbeitsbedingungen unterzeichnet und sich somit verpflichtet, die Fabriken der Lieferanten zu Überwachen. Die Fair Wear Foundation stellt sicher, dass dieser Kodex tatsächlich umgesetzt wird. Für uns heißt fairer Handel darüber hinaus, gemeinsam mit unseren MitarbeiterInnen hier in Berlin, die für sie besten Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Der Verhaltenskodex ("Code of Conduct") für die Bekleidungsindustrie ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und der FWF. Die Mitglieder unterzeichnen den Kodex und akzeptieren die unabhängige Überprüfung seiner Einhaltung. Sie Übernehmen somit Verantwortung für die Arbeitsbedingungen innerhalb der Produktionskette. Der Verhaltenskodex basiert auf den international ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Universalen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Der Verhaltenskodex für die Bekleidungsindustrie umfasst folgende Punkte:
1. Keine Kinderarbeit
Es gibt keine Kinderarbeit. Die Beschäftigten müssen ihre Schulausbildung abgeschlossen haben und mindestens 15 Jahre alt sein. Jede Form von Sklaverei oder Ähnlichen Praktiken wie Kinderhandel, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind ausgeschlossen. Jugendliche (zwischen 15 und 18 Jahren) dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die durch ihre Natur oder die Art und Weise der Ausführung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral beeinträchtigen können.
2. Keine Zwangsarbeit
Es gibt keine Zwangsarbeit, das beinhaltet auch Zwangsarbeit im Rahmen eines Schuldfreikaufs durch Arbeit von Gefängnisinsassen/innen.
3. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Es werden Maßnahmen unter Berücksichtigung des derzeit verfügbaren Kenntnisstandes und möglicher spezifischer Risiken ergriffen, um eine gesunde und hygienische Arbeitsumgebung zu schaffen und um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden, die aus der Beschäftigung resultieren oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Risikofaktoren in der Arbeitssituation werden soweit wie möglich minimiert. Physische Gewalt und Androhung physischer Gewalt, unübliche Bestrafungen oder Disziplinarmaßnahmen sowie sexuelle Belästigung oder andere Formen der Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind streng untersagt.
4. Gültige Arbeitsverträge
Die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die aus den Sozialversicherungsgesetzen und Regulierungen eines normalen Arbeitsvertrages resultieren, werden nicht durch Einführung von Scheinarbeits- oder Ausbildungsverträgen umgangen, die einen Einstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis verhindern. Junge Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten, an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen teilnehmen zu können.
5. Zahlung von existenzsichernden Mindestlöhnen
Löhne und andere Leistungen, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen den gesetzlichen Mindestvorgaben oder den branchenüblichen Standards. Sie werden immer adäquat sein, so dass die Beschäftigten und ihre Familien davon leben können und darüber hinaus noch etwas zur freien Verfügung haben. Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme ist nicht erlaubt, Lohnabzüge aus anderen Gründen sind nur im gesetzlichen Rahmen gestattet. Die Abzüge dürfen niemals so ausfallen, dass der Beschäftigte weniger als den vorgenannten Mindestlohn erhält. Die Beschäftigten sind klar und adäquat über ihre Lohnbestandteile einschließlich Grundlohn und Zahlungsweise zu informieren.
6. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Das Recht aller Beschäftigten, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, wird anerkannt. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und sollen Zugang zu allen Arbeitsbereichen haben, soweit dies im Rahmen der Ausführung dieses Amtes notwendig sein wird.
7. Keine Diskriminierung von Beschäftigten
Personalbeschaffung, Lohnpolitik, Weiterbildungsmöglichkeiten, Beförderungspolitik, Beendigung der Beschäftigung, Renten und alle anderen Aspekte von Beschäftigungsverhältnissen basieren auf dem Grundsatz der Gleichheit ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, politischer Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, sozialem Umfeld und Behinderung.
8. Keine exzessiven Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach geltender Gesetzgebung und branchenüblichen Standards. Die Arbeiter werden keinesfalls verpflichtet werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Sie werden mindestens einen freien Tag pro Woche erhalten. Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet, werden 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, werden nicht regelmäßig angeordnet und werden immer zusätzlich vergütet.
Alle Produkte sind Öko-Tex Standard 100, Klasse I zertifiziert. Der Öko-Tex Standard ist eine Garantie, dass die Textilien und Färbestoffe nicht schädlich für Gesundheit und Umwelt sind. Der Standard stellt sicher, dass Wasseraufbereitungspflicht die lokalen Gewässer schützt.
Global Organic Textile Standard (Eine Auswahl unserer Textilien erfüllt diesen Standard)
Dieser Standard umfasst die Erzeugung, Verarbeitung, Fertigung, Verpackung, Etikettierung, Export, Import und Vertrieb, um den ökologischen Status eines Textils vom Anbau des Rohmaterials, durch umweltfreundliche und sozial verantwortliche Produktion bis hin zu Etikettierung und Lieferung sicherzustellen. Das ORGANIC COTTON™ labelt hochwertige Bekleidung aus 100% rein biologisch gewachsener Baumwolle. Die Baumwolle wird in der ägäischen Region ohne jeglichen Einsatz von Pestiziden und chemischen Düngemitteln angebaut, in ´lebender Erde´, die seit mindestens drei Jahren frei von toxischen Substanzen ist und durch organischen Kompost und andere organische Stoffe angereichert wurde. Das bedeutet, dass Boden und Wasserversorgung sauberer sind, was wiederum die lokale Bevölkerung und die Tierwelt schützt. Die Umstellung zu biologischer Baumwolle erlaubt, das Leben für Millionen von Menschen zu verbessern und die globale Umwelt wirklich zu verändern.
Bambustextilien
Bambus ist die umweltverträglichste aller natürlichen Fasern. Bambustextilien bestehen zu 70% BAMBUS Viskose und 30% BIObaumwolle. Der Bambus wird in China in Familienbetrieben angebaut, die seit Generationen in der Landwirtschaft tätig sind. Das Bambusshirt kann der Erde zurückgegeben werden, denn es ist zu 100% biologisch abbaubar.
TEKTEK stellt keine Massenware her, sondern handbedruckte limitierte Kleinst-Auflagen. Unsere Taschen sind in Berlin handgefertigt.
All unsere Designs werden im manuellen Siebdruckverfahren auf Textilien reproduziert. Die Farbe wird dabei mit Hilfe eines Rakels durch ein entsprechendes Sieb auf den Stoff gedruckt. Wir verwenden wasserbasierte Pigmentfarbe, die bis 60úC maschinenwaschbar ist.
Für alle, die mehr über die Methode des Siebdrucks erfahren möchten, ein sehr guten Artikel ist bei Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Siebdruck zu finden.